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Sekundenschlaf - zahlt die Vollkasko?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es nach einer Fahrtstrecke von wenigen hundert Metern zu einem Auffahrunfall mit einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug gekommen - der Grund: ein Sekundenschlaf am Steuer. Hat der Fahrer vorher keine Anzeichen von intensiven Übermüdungsanzeichen übergangen, so liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Vollkaskoversicherung muss den entstandenen Schaden daher begleichen.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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