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Sekundenschlaf - zahlt die Vollkasko?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war es nach einer Fahrtstrecke von wenigen hundert Metern zu einem Auffahrunfall mit einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug gekommen - der Grund: ein Sekundenschlaf am Steuer. Hat der Fahrer vorher keine Anzeichen von intensiven Übermüdungsanzeichen übergangen, so liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Vollkaskoversicherung muss den entstandenen Schaden daher begleichen.

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AG Düsseldorf, 05.11.2010 - Az: 44 C 10657/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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