Im vorliegenden Fall war es nach einer Fahrtstrecke von wenigen hundert Metern zu einem Auffahrunfall mit einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug gekommen - der Grund: ein Sekundenschlaf am Steuer. Hat der Fahrer vorher keine Anzeichen von intensiven Übermüdungsanzeichen übergangen, so liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor. Die Vollkaskoversicherung muss den entstandenen Schaden daher begleichen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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