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Autoschlüssel verloren - Kaskoschutz futsch?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Versicherungsnehmer, der seinen Autoschlüssel verliert, sollte anschließend dringend Maßnahmen gegen einen eventuellen Diebstahl umsetzen. Tut er dies nicht, wird die Kaskoversicherung im Diebstahlsfall leistungsfrei.
Im zu entscheidenden Fall hatte die Versicherungsnehmerin den Wagenschlüssel beim abendlichen Abstellen verloren und anschließend den Ersatzschlüssel benutzt, da der andere Schlüssel nicht auffindbar war.
Um einen nun eventuell möglichen Diebstahl kümmerte sich die Versicherungsnehmerin nicht (etwa durch Tausch des Schlosses, Deaktivierung des Schlüssels in der Wegfahrsperre). Es kam, wie es kommen musste: ein neun Jahre alter Junge fand den Schlüssel und fuhr mit dem Wagen davon. Der Junge verursachte zudem einen Unfallschaden von ca. 1500 Euro. Die Kaskoversicherung der Klägerin verweigerte die Regulierung, da sie die Passivität der Versicherungsnehmerin als grob fahrlässig einstufte. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Versicherung. Der Umstand, dass nach dem Schlüsselverlust keine geeigneten Maßnahmen zur Diebstahlsicherung unternommen worden waren, war tatsächlich grob fahrlässig.
Die Folge: Die Versicherungsnehmerin blieb auf dem Schaden sitzen.
LG Kleve, 13.01.2011 - Az: 6 S 79/10
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