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Teilkasko zahlt auch für Daten-CD des Navigationsgerätes

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sind Ton- und Datenträger ausdrücklich nicht mitversichert. Dennoch muss eine eintrittspflichtige Teilkaskoversicherung nach einem Fahrzeugdiebstahl nicht nur das mitentwendete Navigationsgerät

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Theresia DonathDr. Rochus SchmitzMartin Becker

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