Eine erstattungspflichtige Teilkaskoversicherung kann einen Versicherungsnehmer, dessen Navigationsgerät aus dem Fahrzeug entwendet wurde, nicht darauf verweisen, ein Ersatzgerät hätte preiswerter über das Internet erworben werden können. Verfügt der Geschädigte nicht über einen Internetzugang, so ist eine Verpflichtung zur Beschaffung über das Internet von vornherein ausgeschlossen. Aber auch bei Bestehen eines Internetzugangs besteht keine Verpflichtung, eine Ersatzbeschaffung über dieses Medium vorzunehmen, da sich bei einem gewerblichen Händler im Internet kein Bild von dessen Seriosität gemacht werden kann und das Gerät auch nicht in Augenschein genommen werden kann, sofern sich der Händler nicht zufällig in der Nähe des Geschädigten befindet.
AG Düsseldorf, 28.11.2008 - Az: 27 C 5601/08
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