Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.256 Anfragen

Ersatzbeschaffung muss nicht über das Internet erfolgen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine erstattungspflichtige Teilkaskoversicherung kann einen Versicherungsnehmer, dessen Navigationsgerät aus dem Fahrzeug entwendet wurde, nicht darauf verweisen, ein Ersatzgerät hätte preiswerter über das Internet erworben werden können. Verfügt der Geschädigte nicht über einen Internetzugang, so ist eine Verpflichtung zur Beschaffung über das Internet von vornherein ausgeschlossen. Aber auch bei Bestehen eines Internetzugangs besteht keine Verpflichtung, eine Ersatzbeschaffung über dieses Medium vorzunehmen, da sich bei einem gewerblichen Händler im Internet kein Bild von dessen Seriosität gemacht werden kann und das Gerät auch nicht in Augenschein genommen werden kann, sofern sich der Händler nicht zufällig in der Nähe des Geschädigten befindet.


AG Düsseldorf, 28.11.2008 - Az: 27 C 5601/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR „Mittwochs live" 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant