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Schadensregulierung auch gegen den Willen des Versicherungsnehmers?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine Schadensregulierung nicht willkürlich und unsachgemäß, so darf eine Kfz-Haftpflichtversicherung auch gegen den Willen ihres Versicherungsnehmers den Schaden eines Unfallgegners begleichen. Der Versicherungsnehmer muss es in diesem Fall hinnehmen, dass sein Schadensfreiheitsrabatt unter dieser Maßnahme leidet.


LG Coburg, 25.05.2009 - Az: 32 S 15/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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