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Schadensfreiheitsrabatt übertragen
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei Scheitern der Ehe ist die Ehefrau berechtigt, den Schadensfreiheitsrabatt von ihrem Mann auf das Fahrzeug eines gemeinsamen Kindes zu übertragen.
Dieses Verhalten begründet regelmäßig keinen Anspruch auf Rückübertragung, auch wenn der Schadensfreiheitsrabatt durch unfallfreies Fahren des Ehemannes zustande kam.
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Natalie Reil, Landshut
Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim