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Vandalismus - Teilkaskoversicherung zahlt nicht

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Auto-Teilkaskoversicherung muss keine Vandalismus-Schäden übernehmen - auch dann nicht, wenn der Täter zugleich versucht hat, den Wagen zu stehlen, die Beschädigungen damit jedoch in keinem direkten Zusammenhang stehen.


LG Mainz, 28.04.2008 - Az: 3 S 210/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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