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Abgefahrene Reifen und vorangegangene Montage

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall weigerte sich die Versicherung, für die Kosten eines Unfalls aufzukommen, da die Profiltiefe an den Hinterreifen des Unfallwagens teilweise die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter unterschritt. Die lediglich geringfügige Unterschreitung war jedoch nur an den Hinterrädern festzustellen. Darüber hinaus hatte eine Fachwerkstatt die Reifen nachweislich zwei Monate vor dem Unfall

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Martin BeckerHont Péter HetényiPatrizia Klein

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