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Abgefahrene Reifen und vorangegangene Montage

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall weigerte sich die Versicherung, für die Kosten eines Unfalls aufzukommen, da die Profiltiefe an den Hinterreifen des Unfallwagens teilweise die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter unterschritt. Die lediglich geringfügige Unterschreitung war jedoch nur an den Hinterrädern festzustellen. Darüber hinaus hatte eine Fachwerkstatt die Reifen nachweislich zwei Monate vor dem Unfall

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OLG Köln, 25.04.2006 - Az: 9 U 175/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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