Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.992 Anfragen

Überschwemmung - Teilkasko muß zahlen!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Überschwemmung im Sinne von § 12 (1) I Buchst. c AKB liegt auch dann vor, wenn so starker Regen auf einen Berghang niedergeht, dass er weder vollständig versickert noch sonst geordnet auf natürlichem Weg abfließen kann, sondern sturzbachartig den Hang hinunterfließt. In einem solchen Fall besteht daher ein Ersatzanspruch gegenüber der Teilkaskoversicherung, sofern der Schaden nicht auf einen Fahrfehler zurückzuführen ist.


BGH, 26.04.2006 - Az: IV ZR 154/05

Theresia DonathDr. Jens-Peter VoßAlexandra Klimatos

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich danke für Ihre Beratung.
Verifizierter Mandant
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany