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Mehrfache Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

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Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vor (hier: Trunkenheitsfahrt) und eine weitere nach Eintritt des Versicherungsfalles (hier: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), können die Beträge, bis zu denen der Versicherer Leistungsfreiheit in Anspruch nehmen kann, addiert werden.


BGH, 14.09.2005 - Az: IV ZR 216/04

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