Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.685 Anfragen

Auch Werkzeug und Ersatzteile sind von Autoinhaltsversicherung umfasst!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Besteht durch Erweiterung einer Autoinhaltsversicherung unabhängig von einer Beförderung auch nachts Deckungsschutz, wenn das versicherte Fahrzeug „unbeaufsichtigt auf einem umzäunten Hof abgestellt wird, der gegen das unbefugte Betreten dritter Personen ausreichend gesichert ist und geeignet ist, solche Personen abzuhalten“ (Nachtzeitklausel), so kann davon ausgegangen werden, dass auch Werkzeuge und Ersatzteile, die ständig in einem stets einsatzbereiten Werkstattwagen aufbewahrt werden, mitversichert sind.

Hierzu führte das Gericht aus:

Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes hat nur dann Sinn, wenn grundsätzlich auch dann Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherten Güter während der Nachtzeit in dem Fahrzeug ordnungsgemäß verwahrt werden.

Eine Beschränkung des Versicherungsschutzes dahin, dass (nur) Schäden am versicherten Gut, die während einer im Verlauf der Transportfahrt notwendigen Übernachtung und dem damit verbundenen Abstellen des Fahrzeugs entstehen, lässt sich dem Inhalt der zwischen dem Zeugen H....... und der Beklagten vereinbarten Nachtzeitklausel nicht entnehmen.

Der Kläger hat daher zu Recht darauf hingewiesen, dass sich ein sinnvoller Anwendungsbereich für eine Versicherung, die voraussetzt, dass ein Fahrzeug unbeaufsichtigt nachts auf einem umzäunten Hof abgestellt wird und dies zugleich während einer Beförderung geschehen soll, nicht ergibt.

Zu Recht weist der Kläger darauf hin, dass es der Sinn eines so genannten Werkstattwagens ist, jederzeit einsatzbereit zu sein, damit der Versicherungsnehmer die in dem Fahrzeug befindlichen Werkzeuge und Ersatzteile an Ort und Stelle für Wartungs- und Reparaturarbeiten an Großbacköfen nutzen kann.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Koblenz, 28.10.2005 - Az: 10 U 1272/04

ECLI:DE:OLGKOBL:2005:1028.10U1272.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant