Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.338 Anfragen

Gebrauchtwagen gestohlen: Fehlende Schlüssel kein Indiz für Versicherungsbetrug

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein vorgetäuschter Autodiebstahl kann nicht ohne weiteres dann angenommen werden, wenn die Originalschlüssel fehlen. Eine solche Vermutung der Versichung ist von dieser in vollem Unfang zu beweisen.

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer das Fahrzeug gebraucht erworben und vorgebracht, nur die vorgelegten Schlüssel erhalten zu haben. Diese Behauptung blieb unwiderlegt. Hieraus kann nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass sich zumindest einer der drei weiteren Originalschlüssel, deren Verbleib ungeklärt blieb, im Besitz des Versicherungsnehmers befunden habe und daher für den Diebstahl verwendet wurde.


OLG Frankfurt, 12.02.2003 - Az: 7 U 179/99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ARD Panorama

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler
Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin