Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.796 Anfragen

Zündschlüssel zu weit gedreht – Kfz-Haftpflicht zahlt nicht

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Im vorliegenden Fall hatte der Beifahrer den im Zündschloß befindlichen Schlüssel eines abgestellten Pkw gedreht, um das Autoradio in Betrieb zu setzen. Der Schlüssel wurde jedoch zu weit gedreht, so daß der Motor gestartet wurde und der losrollende Pkw ein in der Nähe abgestelltes Fahrzeug beschädigte.

Für den Schaden ist die Privathaftpflichtversicherung und nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig, da bei der beabsichtigten Tätigkeit (Anschalten des Radios) kein innerer Zusammenhang mit dem Betrieb des Fahrzeugs besteht, der zu einer Zuständigkeit Kfz-Haftpflichtversicherung führen würde.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.796 Beratungsanfragen

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen.
Ich bedanke mich ganz herzlich .

Verifizierter Mandant

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant