Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.146 Anfragen

Nicht erkennbares Verkehrszeichen hat keine Bedeutung!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein durch Baum- und Buschbewuchs objektiv nicht mehr erkennbares Verkehrszeichen (vorliegend: 274.1 Tempo-30-Zone) entfaltet keine Rechtswirkungen mehr. Im vorliegenden Fall war das Schild wegen Baum- und Buschbewuchs nicht sichtbar, so dass der ortsunkundige Fahrer seine Geschwindigkeit nicht angepasst hatte. Dies war nach der Beweisaufnahme unstreitig. Da der Fahrer aber innerorts mit 73 km/h erwischt wurde, war dennoch eine Geldbuße fällig, da zumindest eine Überschreitung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h vorlag. Es musste auch dem ortsunkundigen Fahrer aufgrund der örtlichen Verhältnisse klar gewesen sein, dass er sich in einer geschlossenen Ortschaft befand.


OLG Hamm, 30.09.2010 - Az: III-3 RBs 336/09

Dr. Rochus SchmitzTheresia DonathMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant