Hält ein anderes Fahrzeug an einer Bushaltebucht - vorliegend zur Containeraufnahme - so gilt die Busampel nicht für dieses Fahrzeug. Der Fahrer darf sich also nicht an dieser orientieren. Wird also bei Rot angefahren, so wird ein Rotlichtverstoß begangen, der entsprechend geahndet wird.
BayObLG, 07.02.2005 - Az: 1 ObOWi 637/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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