Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.409 Anfragen

Umfang der Verkehrssicherungspflicht und die Haftung für Straßenschäden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für Baden-Württemberg ist daran festzuhalten, dass eine Haftung wegen Verletzung der (Straßen-)Verkehrssicherungspflicht ausscheidet, wenn die Gefahrenstelle für den Verkehrsteilnehmer, der die erforderliche Sorgfalt wahrt, rechtzeitig erkennbar ist und er sich auf sie rechtzeitig einzurichten vermag.

Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 05.07.2012 (Az: III ZR 240/11) eine Haftung des Straßenverkehrssicherungspflichtigen unabhängig von der Frage der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle bejaht hat, ist diese Entscheidung auf Baden-Württemberg nicht übertragbar. Sie beruht darauf, dass das dort einschlägige Berliner Straßenrecht als Teil der Straßenbau- und -unterhaltungslast eine dem Straßenbaulastträger obliegende Pflicht enthält, alsbald einen verkehrssicheren Zustand wiederherzustellen (§ 7 Abs. 2 Satz 5 BerlStrG) und es diese Pflicht zum Gegenstand der Straßenverkehrssicherungspflicht macht (§ 7 Abs. 6 Satz 2 BerlStrG). Eine derartige Regelung kennt das baden-württembergische Straßenrecht nicht.

Im Rahmen der Beurteilung der rechtzeitigen Erkennbarkeit einer in Rissen und/oder Unebenheiten der Fahrbahn einer Straße bestehenden Gefahrenstelle für einen Radfahrer ist zu berücksichtigen, dass dieser grundsätzlich das Sichtfahrgebot (§ 3 Abs. 1 Satz 4 StVO) und das Gebot, die Geschwindigkeit den (besonderen) Sichtverhältnissen anzupassen, einzuhalten hat.


OLG Stuttgart, 10.07.2013 - Az: 4 U 26/13

ECLI:DE:OLGSTUT:2013:0710.4U26.13.0A

Martin BeckerAlexandra KlimatosHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...
Verifizierter Mandant