Es besteht kein Schadensersatzanspruch eines Fahrzeuginhabers gegen eine Gemeinde hinsichtlich von Schäden, die entstanden sind, weil der Wagen mit einer Geschwindigkeit von 20-25 km/h durch ein tiefes und großflächiges, mit Regen gefülltes Schlagloch gefahren ist, obwohl das Loch zumindest als Pfütze erkannt wurde und hinter der Wasseransammlung rot-weiße Baken aufgestellt waren. Hier liegt ein derart hohes Mitverschulden vor, dass eine Haftung des Straßenbetreibers dahinter zurücktritt.
LG Köln, 07.08.2007 - Az: 5 O 126/07
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