Es besteht kein Schadensersatzanspruch eines Fahrzeuginhabers gegen eine Gemeinde hinsichtlich von Schäden, die entstanden sind, weil der Wagen mit einer Geschwindigkeit von 20-25 km/h durch ein tiefes und großflächiges, mit Regen gefülltes Schlagloch gefahren ist, obwohl das Loch zumindest als Pfütze erkannt wurde und hinter der Wasseransammlung rot-weiße Baken aufgestellt waren. Hier liegt ein derart hohes Mitverschulden vor, dass eine Haftung des Straßenbetreibers dahinter zurücktritt.
LG Köln, 07.08.2007 - Az: 5 O 126/07
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Vielen Dank für die schnelle und wirklich sehr gut erklärte, hilfreiche Antwort.