- Verkehrsrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.655 Anfragen
Keine generelle Streupflicht der Gemeinden
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!Gemeinden und Städte unterliegen keiner generellen Räum- und Streupflicht. Vielmehr ist bei allgemeiner Straßenglätte nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen zu streuen. Als verkehrswichtig sind regelmäßig nur verkehrsreiche Durchgangsstraßen, Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und städtische Hauptverkehrsstraßen anzusehen. Kommt es zu einem glättebedingten Unfall (vorliegend: Fahrradsturz) auf einer untergeordneten Nebenstraße, so besteht keine Haftung der Gemeinde für die Folgen, da keine verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen vorliegt.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant