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Zebrastreifen nicht vereisen lassen!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Stürzt ein Schüler auf einem vereisten Zebrastreifen, so haftet die Gemeinde grundsätzlich - auch dann, wenn rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn gestreut wurde, da in diesem Fall anzunehmen ist, dass unzureichend gestreut und die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Dies ist durch den Sturz ausreichend bewiesen.
OLG Frankfurt - Az: 1 U 209/04
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RJanson, Rodenbach
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes!
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