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Verbringungskosten sind in voller Höhe erstattungsfähig

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verbringungskosten sind in voller Höhe erstattungsfähig, da es sich hierbei um den erforderlichen Herstellungsaufwand handelt. Andernfalls würde der Geschädigte mit Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung belastet, die nicht von ihm kontrollierbar sind. Daher geht das Werkstattrisiko zu Lasten des Schädigers.

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AG Coburg, 29.06.2017 - Az: 12 C 560/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
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