Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.628 Anfragen

Fiktive Abrechnung und der Verweis auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Unfallgeschädigter kann von der einstandspflichtigen Haftpflichtversicherung nur dann auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit verwiesen werden, wenn die Versicherung ein konkretes Reparaturangebot vorlegt.

Ein Prüfbericht des Sachverständigen ist nicht ausreichend. Bei der Prüfkalkulation handelt es sich lediglich um ein tabellarisches Zahlenwerk, das ein Geschädigter nicht auf seine Plausibilität hin überprüfen kann.

Wenn dieser Prüfbericht ausreichen würde, so hätten letzten Endes der Haftpflichtversicherer der Gegenseite eines Geschädigten die Bewertungshoheit über den Gesamtschaden eines Geschädigten im Hinblick auf die Reparaturkosten, ohne dass der Geschädigte die Plausibilität überhaupt überprüfen kann.

Da es einem Geschädigten aber unbenommen ist, seinen Schaden entweder konkret durch Vornahme einer Reparatur nebst Reparaturrechnung oder fiktiv durch Vorlage eines privaten Sachverständigengutachtens abzurechnen und unstreitig ein Geschädigter zur Reparatur eine Markenwerkstatt in Anspruch nehmen kann, ging das Gericht vorliegend davon aus, dass die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt gemäß dem vom Geschädigten vorgelegten Privatgutachten zugrunde gelegt werden können.


AG Berlin-Mitte, 19.08.2014 - Az: 3 C 3423/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz