Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.776 Anfragen

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort seitens des Unfallverursacher kann durch eine stark blutende, eigene Handverletzung gerechtfertigt sein, wenn der Unfallverursacher sich in ärztliche Behandlung begibt, um die Wunde zuerst versorgen zu lassen und sich dann bei der Polizei meldet, um sich als Fahrer und Unfallverursacher zu erkennen zu geben.


BGH, 27.08.2014 - Az: 4 StR 259/14

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Rheinische Post

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg