Hat der Unfallverursacher nach einem
Unfall einen gravierenden Fall von
Verkehrsunfallflucht begangen, so ist der Kfz-Haftpflichtversicherer in einem Umfang von 5.000,-- Euro wegen einer besonders schwerwiegenden Obliegenheitsverletzung von seiner Leistung befreit.
Vorliegend hatte der Betroffene den Unfallort verlassen, obwohl ihm noch gesagt wurde, er solle aussteigen. Das Verlassen des Unfallortes erfolgte auch nicht, weil er ein Verschulden nicht einsehen konnte, sondern allein, weil er negative Folgen befürchtete.