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Schwerwiegender Fall von Unfallflucht - Haftpflichtversicherung ist leistungsfrei

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Unfallverursacher nach einem Unfall einen gravierenden Fall von Verkehrsunfallflucht begangen, so ist der Kfz-Haftpflichtversicherer in einem Umfang von 5.000,-- Euro wegen einer besonders schwerwiegenden Obliegenheitsverletzung von seiner Leistung befreit.

Vorliegend hatte der Betroffene den Unfallort verlassen, obwohl ihm noch gesagt wurde, er solle aussteigen. Das Verlassen des Unfallortes erfolgte auch nicht, weil er ein Verschulden nicht einsehen konnte, sondern allein, weil er negative Folgen befürchtete.


AG Wiesloch, 15.08.2013 - Az: 2 C 67/13


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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