Hat der Unfallverursacher nach einem Unfall einen gravierenden Fall von Verkehrsunfallflucht begangen, so ist der Kfz-Haftpflichtversicherer in einem Umfang von 5.000,-- Euro wegen einer besonders schwerwiegenden Obliegenheitsverletzung von seiner Leistung befreit.
Vorliegend hatte der Betroffene den Unfallort verlassen, obwohl ihm noch gesagt wurde, er solle aussteigen. Das Verlassen des Unfallortes erfolgte auch nicht, weil er ein Verschulden nicht einsehen konnte, sondern allein, weil er negative Folgen befürchtete.
Vorliegend hatte der Betroffene den Unfallort verlassen, obwohl ihm noch gesagt wurde, er solle aussteigen. Das Verlassen des Unfallortes erfolgte auch nicht, weil er ein Verschulden nicht einsehen konnte, sondern allein, weil er negative Folgen befürchtete.
AG Wiesloch, 15.08.2013 - Az: 2 C 67/13
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


