- Verkehrsrecht
- Urteile
Die gleichwertige Reparaturmöglichkeit nach einem Verkehrsunfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Sofern ein
Unfallgeschädigter erfolgreich auf eine
günstigere Werkstatt verwiesen werden soll, muss die Versicherung mit konkreten Kostenvoranschlägen der einzelnen Werkstätten nachweisen, dass die Reparatur die gleiche Qualität hat, wie die Reparatur in einer Markenwerkstatt.
Der Geschädigte kann i.d.R. nicht alleine anhand des Namens und der mitgeteilten Stundenverrechnungssätze erkennen, ob die angegebene Werkstatt die Reperatur tatsächlich in der vom Sachverständigen vorgesehenen Art und Weise reparieren würde.
Für die Zumutbarkeit der Verweisung bei Gleichwertigkeit einer günstigeren Reparatur im Referenzbetrieb mit der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt ist die Versicherung nämlich in vollem Umfang darlegungsbelastet.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.307 Beratungsanfragen
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.
Verifizierter Mandant
Ich wurde sehr schnell, umsichtig und gründlich in einer Mieterfrage (Schönheitsreparaturen ja/nein nach Kündigung, Beurteilung des Mietvertrages ...
Verifizierter Mandant