Im vorliegenden Fall war zu einem Auffahrunfall gekommen, bei dem der vordere Fahrer zunächst bei grüner Ampel anfuhr, dann aber den Wagen abwürgte. Hierbei haftet der Vorausfahrende mit 25%, den Hintermann trifft bereits nach dem Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen ein Verschulden und eine Haftung von 75%.
AG Nordhorn, 03.07.2013 - Az: 3 C 385/13
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