Beweis- und Darlegungslast bei neuem Kfz-Unfallschaden und Fahrzeug mit Vorschäden
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es obliegt es dem Geschädigten, die Verursachung des Schadens durch das gegnerische Kfz darzulegen und zu beweisen. Der Geschädigte kann selbst kompatible Schäden nicht ersetzt verlangen, wenn jedenfalls nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, dass sie bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind. Wenn es Vorschäden gab, so war es Sache des Geschädigten, deren Art und Umfang und eine etwaige Reparatur im Einzelnen darzulegen.
OLG Köln, 08.04.2013 - Az: I-11 U 214/12, 11 U 214/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...