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Beinaheunfall - Schmerzensgeld?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist durchaus möglich, dass einen "Beinaheunfall" als konkret gefährdendes Unfallgeschehen durchlebt und ohne körperliche Verletzungen an einer Gesundheitsbeschädigung in Gestalt einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge leidet. Die typischen Beeinträchtigungen sind in einem solchen Fall Schlafstörungen mit albtraumartigem Durchleben des Unfallgeschehens, gesteigerter Affektlabilität sowie Angstgefühle bei der Teilnahme am Straßenverkehr.
In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeld i.H.v. 4.000,00 € angemessen.


AG Hagen, 24.04.2013 - Az: 19 C 296/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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