Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.481 Anfragen

Schadenersatz und der Nutzungswille am beschädigten Fahrzeug

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist kein Nutzungswille erkennbar, wenn ein Unfallgeschädigter mit der Anschaffung eines Ersatz-Kfz oder einer Reparatur 1 Jahr und 9 Monate wartet. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht daher in diesem Fall nicht. Der Nutzungswille muss nämlich während der notwendigen Wiederbeschaffungsdauer nach dem Unfall gegeben sein. Dass erst viel später ein Kfz gekauft wurde, ist gerade kein Indiz dafür, dass es damals
benötigt wurde.


OLG Frankfurt, 21.12.2012 - Az: 4 U 164/12

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Schnell, klar und auf jeden Fall wieder!
H.Bodenhöfer , Dillenburg
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant