Im vorliegenden Fall war Kraftfahrers an einer Fahrzeugschlange links vorbeigefahren und mit einem Fahrzeug kollidiert, das an einer Tankstellenausfahrt durch eine Lücke auf die Gegenfahrbahn einfuhr. In einem solchen Fall tritt die Betriebsgefahr an der Fahrzeugschlange vorbeifahrenden Fahrzeugs in vollem Umfang zurück und der Ausfahrende haftet allein.
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LG Saarbrücken, 16.11.2012 - Az: 13 S 117/12
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