25% der Nettoreparaturkosten als pauschale Sachverständigenkosten?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einem Bagatellschaden kann der Unfallgeschädigte pauschal bis zu 25% der Nettoreparaturkosten als Sachverständigenkosten ersetzt verlangen.
Damit sind nach Auffassung des Gerichts auch sämtliche weiteren für die Erstellung der Kalkulation anfallenden Positionen wie Lichtbilder und Kopien abgegolten.
AG Offenbach, 26.06.2012 - Az: 36 C 344/11
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