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25% der Nettoreparaturkosten als pauschale Sachverständigenkosten?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Bagatellschaden kann der Unfallgeschädigte pauschal bis zu 25% der Nettoreparaturkosten als Sachverständigenkosten ersetzt verlangen.
Damit sind nach Auffassung des Gerichts auch sämtliche weiteren für die Erstellung der Kalkulation anfallenden Positionen wie Lichtbilder und Kopien abgegolten.


AG Offenbach, 26.06.2012 - Az: 36 C 344/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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