Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.488 Anfragen

Wer das Abbiegen zu spät anzeigt, haftet mit!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Rechtsabbieger und einem nachfolgenden Fahrzeug gekommen, weil der Abbieger den Abbiegevorgang nicht rechtzeitig durch Blinken angezeigt hat und die nachfolgende Verkehrslage nicht hinreichend beobachtet hat. Dem Abbieger war jedoch bekannt gewesen, dass er mit seinem Fahrzeug erst nach links ausholen muss, um rechts in das Grundstück einfahren zu können. Der Abbieger muss sich in solch einem Fall aber so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Daher ist eine Mithaftung von 25% angemessen.


AG Kerpen, 03.02.2012 - Az: 101 C 129/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Handelsblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant