Im vorliegenden Fall war es zu einem Unfall zwischen einem Pkw und einem Lkw aufgrund einer Straßenverengung wegen Bauarbeiten gekommen.
Der Pkw Fahrer hatte gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, da er trotz Ankündigung der Verengung dem Lastwagen nicht den Vorrang gewährt hat.
Stattdessen war der Pkw vor der Engstelle ohne Geschwindigkeitsreduzierung in die Fahrspur des Lastwagens eingefahren.
Der Pkw Fahrer hatte gegen das Rücksichtnahmegebot verstoßen, da er trotz Ankündigung der Verengung dem Lastwagen nicht den Vorrang gewährt hat.
Stattdessen war der Pkw vor der Engstelle ohne Geschwindigkeitsreduzierung in die Fahrspur des Lastwagens eingefahren.
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AG Nürnberg, 05.03.2012 - Az: 23 C 10717/11
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