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Auffahrunfall mit stillstehendem Fahrzeug

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es kommt dem Fahrer eines stillstehenden Fahrzeugs auf ebener Fahrbahn in gleichgerichtetem Verkehr kein Anscheinsbeweis dahingehend zugute, dass das von hinten kommende Fahrzeug einen Auffahrunfall verursacht hat.

Befindet sich ein Fahrzeug in Rückwärtsfahrt und kommt es zu einer Kollision mit einem nachfolgenden Fahrzeug, greift die Alleinhaftung zulasten des rückwärts fahrenden Fahrzeughalters.


AG Ludwigslust, 09.05.2012 - Az: 5 C 124/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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