Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 398.186 Anfragen

Unfall in den Niederlanden - Deutsches Recht anwendbar?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Bei einem Verkehrsunfall in den Niederlanden und gewöhnlichen Aufenthaltsort beider Unfallbeteiligten zum Unfallzeitpunkt in Deutschland, ist deutsches Haftungsrecht einschlägig. Hinsichtlich des Verschuldens ist auf die am Unfallort einschlägigen Verkehrsregeln abzustellen. Maßgeblich sind hier also insoweit die niederländischen Straßenverkehrsregeln, da sich der gegenständliche Unfall in einem Parkhaus in den Niederlanden ereignet hatte.


LG Kleve, 17.02.2012 - Az: 5 S 128/11

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.186 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG