Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.995 Anfragen

Nutzungsausfallersatz und die Vermutung fehlenden Nutzungswillens bei sehr später Fahrzeugreparatur

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Voraussetzung für den Ersatz eines kraftfahrzeugbezogenen Nutzungsausfallschadens ist neben der tatsächlichen Gebrauchsvereitelung ein hypothetischer Nutzungswillen, der vom Geschädigten nachzuweisen ist. Bei einem ungewöhnlich langen Warten bis zum Beginn einer Reparatur spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Geschädigte das Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen wollte. Hieraus ergibt sich, dass ihm für diese Zeit auch kein Anspruch auf Entschädigung für entgangene Nutzungen zusteht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant