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Wer zahlt das Sachverständigengutachten?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern kein Bagatellschaden (Schadensfälle bis 700 Euro) vorliegt, so sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens als Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich zu ersetzen.

Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Teil des Schadens reguliert wurde oder zuvor ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde.

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