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Verkehrsunfall - Wer zahlt die Ummeldekosten für die Anmeldung eines Neuwagens?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall machte ein Unfallgeschädigter auch Ummeldekosten geltend.

Es besteht hier jedoch kein Anspruch auf Ersatz der fiktiven oder pauschalen Kosten für die Ummeldung eines Unfallersatzfahrzeugs.

Wenn solche Kosten entstanden sind, ist entweder ein Beleg für diese Kosten vorzulegen oder zumindest konkret anzugeben, dass eine Abmeldung des alten und eine Anmeldung des Ersatzfahrzeugs erfolgt ist und die Kosten hierfür gezahlt wurden.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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