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Wenn es beim Aussteigen zur Kollision kommt …

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war es nach dem Öffnen der Fahrzeugtür zu einem Zusammenstoß mit dem fließenden Verkehr gekommen. Das vorbeifahrende Fahrzeug hatte den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten und konnte nicht mehr rechtzeitig abbremsen.

Da bei einer Kollision beim öffnen einer Fahrzeugtür der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Türöffner seine gesetzlichen Sorgfaltspflichten verletzt hat und vorliegend auch feststand, dass der kollidierende Fahrer eine Mitschuld trifft, weil er den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat, so ist eine Haftungsteilung angemessen. Schließlich war der kollidierende Fahrer vorliegend unstreitig dadurch gewarnt, dass er das Abparken des anderen Fahrzeugs und das Aussteigen einer Person wahrgenommen hatte.


LG Berlin, 03.11.2010 - Az: 42 O 324/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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