Wiederbeschaffungsaufwand ohne wirtschaftlichen Totalausfall
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwandes.
Sofern es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt, sind die Kosten der Höhe nach auf die Kosten begrenzt, die bei einer entsprechenden Reparatur anfallen würden.
Zusätzlich ersatzfähig sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens, sofern alle dort vorgetragenen Schäden auch tatsächlich auf den fraglichen Unfall zurückzuführen sind.
LG Hanau, 28.04.2010 - Az: 1 O 862/09
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...