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Wenn der Rechtsabbieger erst nach links ausschert ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war ein Rechtsabbieger zunächst nach links auf die Nebenspur ausgeschert, um dann rechts abzubiegen. Bei diesem Manöver kollidierte er mit einem rechts abbiegenden Pkw aus dem nachfolgenden Verkehr.

Da der Rechtsabbieger gegen die besondere Sorgfaltspflicht des § 9 I S.4 StVO verstoßen hat, haftet er für den Unfall alleine. Schließlich wäre er dazu verpflichtet gewesen, vor dem Abbiegen derart auf nachfolgenden Verkehr zu achten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Nach dem Abbiegen nach links muss dies besonders sorgfältig erfolgen, ein von hinten herankommendes Fahrzeug ist dann rechts vorbeizulassen, wenn das Abbiegen sonst nicht gefahrlos möglich wäre.


AG Geldern, 07.01.2011 - Az: 3 C 224/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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