Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.878 Anfragen

Abschleppen über 610 km - wer zahlt?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war es zu einem Unfall gekommen. Der Geschädigte lies sein Fahrzeug dann zu seinem Wohnort abschleppen (610 km entfernt), statt es am Unfallort reparieren zu lassen. Anschließend forderte er die Abschleppkosten vom Schädiger.
Mit dieser Maßnahme hat der Geschädigte nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen. Er ist nicht nach Treu und Glauben dazu verpflichtet,

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Halle/Saale, 15.09.2011 - Az: 96 C 1725/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant