Dem Interesse an der Weiternutzung eines verunfallten Fahrzeugs steht es nicht entgegen, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug zeitweise oder andauernd an Dritte, z.B. Angehörige, verleiht und diese das Fahrzeug sogar auf sich zugelassen und versichert haben. Daher ist der Geschädigte auch in diesem Fall berechtigt, das Fahrzeug trotz Vorliegens eines wirtschaftlichen Totalschadens instand setzen zu lassen, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 Prozent des in einem Sachverständigengutachten geschätzten Wiederbeschaffungswerts betragen.
AG Stuttgart, 22.03.2011 - Az: 41 C 6848/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...