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Schmerzensgeld bei Verletzung der Schambeinfuge und der linken Kreuzdarmbeinfuge

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war ein Motorradfahrer bei einem Unfall verletzt worden. Konkret erlitt er eine Sprengung der Schambeinfuge, einen unvollständigen Bruch der Kreuzdarmbeinfuge und multiple Prellungen und Verstauchungen. In diesem Fall ist ein Schmerzensgeld über 15.000 Euro angemessen.

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LG Dortmund, 29.06.2011 - Az: 21 O 562/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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