Vorliegend war ein Motorradfahrer bei einem Unfall verletzt worden. Konkret erlitt er eine Sprengung der Schambeinfuge, einen unvollständigen Bruch der Kreuzdarmbeinfuge und multiple Prellungen und Verstauchungen. In diesem Fall ist ein Schmerzensgeld über 15.000 Euro angemessen.
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LG Dortmund, 29.06.2011 - Az: 21 O 562/09
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