Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.072 Anfragen

Unfall mit nicht beleuchtetem Hindernis auf der Autobahn

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall kam es bei Dunkelheit zu einem Auffahrunfall mit einem nicht beleuchtetem Hindernis.

In diesem Fall gilt, dass der Auffahrende den Unfall entweder durch nicht angepasste Geschwindigkeit oder durch Unaufmerksamkeit schuldhaft mitverursacht, was beides gleich schwer wiegt.

Das Auffahren auf ein die Fahrbahn versperrendes Hindernis erlaubt grundsätzlich eine alternative Schuldfeststellung dahin, dass entweder der Bremsweg des Auffahrenden länger als die Sichtweite oder seine Reaktion auf die rechtzeitig erkennbare Gefahr unzureichend gewesen sein muss.

Der Kraftfahrer darf aber (auch bei Dunkelheit) nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis, das sich auf seiner Fahrbahn befindet, anhalten kann.

Die Folge:

der Auffahrende haftet mit 1/3.


LG Essen, 25.11.2010 - Az: 12 O 176/04

ECLI:DE:LGE:2010:1125.12O176.04.00

Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant