Weiternutzung durch Dritten - trotzdem 130%-Grenze bei den Reparaturkosten?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Dem Eigentümer eines Kfz wird im Rahmen der sogenannten 130%-Grenze grundsätzlich zugebilligt, auf Kosten des Schädigers eine eigentlich unwirtschaftliche Reparatur durchzuführen. Maßgebend hierfür ist die Überlegung, dass ihm sein Fahrzeug in besonderer Weise vertraut ist, er insbesondere weiß, wie dieses ein- und weitergefahren, gewartet und sonst behandelt worden ist, ob und welche Mängel dabei aufgetreten und auf welche
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