Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.986 Anfragen

Wenn der Unfallgeschädigte nicht zur Vorfinanzierung in der Lage ist ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Unfallgeschädigter, der nicht in der Lage ist, die Reparatur oder die Ersatzbeschaffung vorzufinanzieren, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung über diesen Umstand rechtzeitig informieren.

Hierzu führte das Gericht aus:

Entgegen den Ausführungen des Amtsgerichts ist Nutzungsausfall hinsichtlich einer Wiederbeschaffungsdauer von 51 Tagen zuzusprechen, wobei Nutzungsausfall auch in einer Höhe von 59,- EUR pro Tag anzuerkennen ist.

Der Geschädigte hat insoweit über die gewöhnliche Wiederbeschaffungszeit hinaus Anspruch auf Nutzungsentschädigung, wenn er nicht in der Lage ist, die Reparatur bzw. den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs ohne Erhalt der vollständigen Entschädigung vorzufinanzieren, vgl. OLG Brandenburg, 30.08.2007 - Az: 12 U 60/07.

Grundsätzlich erfordert es zwar weiterhin die Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs.2 S.1 BGB, dass der Geschädigte die klägerische Kfz - Haftpflichtversicherung rechtzeitig darauf hinweist, dass ohne Vorfinanzierung keine Ersatzbeschaffung möglich ist, vgl. OLG München, 18.02.2010 - Az: 24 U 725/09.

Dieser Hinweispflicht sind die Kläger aber mit dem Schreiben vom 04.01.2009 ausreichend nachgekommen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Karlsruhe, 25.02.2011 - Az: 9 S 647/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant