Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.645 Anfragen

Der doppelt beschädigte Unfallwagen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Im vorliegenden Fall war ein Fahrzeug bereits durch einen Unfall geschädigt. Der geschädigte Bereich von einem anderen Fahrzeug erneut beschädigt. Die Haftpflichtversicherung des zweiten Schädigers behauptete nun, dass durch den Unfall ihres Versicherungsnehmers überhaupt kein zusätzlicher Schaden eingetreten sei.
In diesem Fall muss der Geschädigte den Umfang der Vorschäden konkret darlegen und die (angebliche) Beseitigung beweisen. Ein Verweis auf ein eingeholtes Sachverständigengutachten zu den Vorschäden ist nicht ausreichend. Es ist der Umfang der tatsächlichen Schadensbeseitigung z.B. durch Vorlage entsprechender Rechnungen nachzuweisen.


LG Hagen, 03.08.2010 - Az: 6 O 438/09

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.645 Beratungsanfragen

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...

Verifizierter Mandant

Schnelle und verständliche Beratung zum Thema Kündigungsfrist. Vielen Dank!

Verifizierter Mandant