Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.325 Anfragen

Schuldfrage bei Auffahrunfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nicht immer gilt: Wer auffährt ist (alleine) schuld. Bei der vorzunehmenden Abwägung der wechselseitigen Verursachungsanteile sind alle unter den Parteien unstreitigen Tatsachen zu berücksichtigen. Darüber hinaus auch die gefahrerhöhenden Umstände, die der Unfallgegner gesetzt hat sowie die eigenen gefahrendmindernden Momente, soweit sie jeweils erwiesen sind.
Wird nun an einer Kreuzung entgegen dem Verkehrszeichen mit dem Gebot, nur geradeaus zu fahren, angehalten, um nach links abzubiegen, so verstößt bereits das Halten gegen die StVO. Dies gilt auch dann, wenn der eigentliche Abbiegevorgang noch nicht begonnen wurde. Fährt nun ein folgender Kraftfahrer aufgrund unaufmerksamer Fahrweise auf den Haltenden auf, so hat er die nachhaltigere Unfallursache gesetzt. Eine Haftung zu 3/4 ist dann angemessen.


AG Wuppertal, 27.04.2010 - Az: 33 C 25/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant